Der erfolgreiche Abschuss Gebäudeenergieberater (HWK) berechtigt zur Entragung in die dena-Liste als Energieeffizienz-Experte. Auch erfüllt der erfolgreiche Abschuss die Kriterien für die Förderprogramme zur Vor-Ort-Beratung (BAFA) als auch die der KfW für die Fachplanung und Baubegleitung von KfW-Effizienzhäusern und KfW-Einzelmaßnahmen.
Da der Lehrgang inhaltlich auf das GEG 2020 abgestimmt ist, ist mit dem erfolgreichen Abschluss auch die Berechtigung zur Ausstellung von Energieausweisen für Wohngebäude im Bestand gegeben.
Kursinhalt
- Allgemeine Grundlagen: Physikalische Grundlagen, Energieverbrauch, Energieträger, Klimaschutz, Fördermittelüberblick, Beratungsgrundlagen
- Bautechnik: Bauphysik, Anwendung der EnEV, DIN V 4708-6, Beurteilung der Gebäudehülle, Modernisierung der Gebäudehülle, Energieausweise, KfW-Energieeffizienzhäuser, Blower-Door, Thermografie, Dämmstoffe, Wärmebrückenberechnung, Luftdichtheit
- Heizungstechnik: Grundlagen der Heizungstechnik, rechtliche Regelungen für haustechnische Anlagen, Anlagentechnik, Heizungssanierung, Lüftungsanlagen, DIN V 4701-10, EEWärmeG, DIN 1946-6, Lüftungskonzepte, hydraulischer Abgleich, erneuerbare Energien
- Abgastechnik: Abgasführung und baurechtliche Anforderungen an die Errichtung und Aufstellung von Feuerungsanlagen, BlmSCHV, Anforderungen nach EnEV
- Elektrotechnik: Kraftwerkstechnik, Erzeugung elektrischer Energie auf der Basis erneuerbarer Energien, BHKW, Brennstoffzelle, stromsparende Hausgeräte und Beleuchtung; Stromtarifberatung
- Projektarbeit: Softwareschulung, Objektbegehung und -beurteilung, selbständige Praxisübungen zu den Nachweisen für die KfW, Energieausweise (Neubau, Altbau), Grundsatz des Vor-Ort-Beratungsberichts gemäß Richtlinien der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
- Planung, Baubegleitung: Ausschreibung und Vergabe, Praxisbeispiele aus der Baubegleitung von Neubauten und Sanierungen, Schnittstellen der Gewerke, Haftungsfragen
Information
Wir möchten Sie informieren, dass immer die zu Kursbeginn aktuelle Kurs- und Prüfungsgebühr der Handwerkskammer für München und Oberbayern gilt.