Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung
Der Freistaat Bayern gewährt für erfolgreich abgelegte Meister- und Fortbildungsprüfungen den "Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung".
Auf einen Blick
Zielgruppe*
- Absolvent der beruflichen Weiterbildung zum Meister oder zu einem gleichwertigen Abschluss
Voraussetzungen*
- Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort liegt in Bayern
- Prüfung muss vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern abgelegt worden sein
Wie hoch ist der Zuschuss
- 3.000 Euro
Beantragung
- Nicht notwendig. Die Förderung erfolgt ohne Antrag, sondern wird von uns automatisch ermittelt.
*Die genauen Förderrichtlinien entnehmen Sie bitte der Webseite des Fördergebers
Was ist der Meisterbonus?
Der Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung unterstreichen und macht den Weg der beruflichen Bildung noch attraktiver. Der Meisterbonus schafft somit einen weiteren Anreiz, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. Der Bonus beträgt aktuell 3.000 Euro.
Wer erhält einen Meisterbonus?
Der Meisterbonus wird ab dem 1. September 2013 (Stichtagsregelung) für Meisterprüfungen und bestimmte Fortbildungsprüfungen vergeben. Die Prüfung muss vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern abgelegt und von dieser das Zeugnis ausgestellt worden sein. Sofern Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses Ihren Hauptwohnsitz und/oder Ihren Beschäftigungsort innerhalb Bayerns hatten, erhalten Sie den Bonus durch die Handwerkskammer für München und Oberbayern ausbezahlt.
Bei fachlich unterschiedlichen Abschlüssen kann der Bonus auch mehrfach (je bestandener Prüfung) gewährt werden. Bei gleichzeitiger Teilnahme am schulischen und beruflichen Prüfungsverfahren (z. B. Fachschule/Kammerprüfung) wird der Bonus lediglich einmal für die zeitlich erste Prüfung gewährt.
Muss ich einen Antrag stellen?
Nein. Die Begünstigten werden von der Handwerkskammer für München und Oberbayern automatisch ermittelt und festgestellt. Sie erhalten an zwei Stichtagen im Jahr (Anfang April bzw. Anfang Oktober) ein Datenblatt zur Vorbereitung der Auszahlung, das Sie bitte ausgefüllt zurücksenden.
Wann erhalte ich die Auszahlung?
Die Auszahlung des Meisterbonus an den berechtigten Personenkreis erfolgt zu zwei Terminen im Jahr (ca. Juni/Juli bzw. ca. November/Dezember). Die Handwerkskammer für München und Oberbayern wird Sie darüber schriftlich benachrichtigen.
Was muss ich noch beachten?
Zur steuerrechtlichen Behandlung der Förderung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder das für Sie zuständige Finanzamt.
Unsere geförderten Abschlüsse
Meisterprüfungen
- Teil III und IV – Kaufmännischer und berufspädagogischer Teil als Block
- Teil III – kaufmännischer Teil
- Teil IV – berufspädagogischer Teil (Ausbildung der Ausbilder – AdA)
- Elektrotechniker – Teil I und II
- Friseur – Teil I und II
- Installateur und Heizungsbauer – Teil I und II
- Kraftfahrzeugtechnik – Teil I und II
- Maurer und Stahlbetonbauer – Teil I und II
- Metallbauer – Teil I und II
- Schreiner – Teil I und II
Weitere Abschlüsse
- Betriebsinformatiker (HWK)
- Gebäudeenergieberater (HWK)
- Geprüfter Betriebswirt (HwO)
- Geprüfter Verkaufsleiter im Lebensmittelhandwerk
- Gestalter im Handwerk
- Kaufmännischer Fachwirt (HwO)
- Restaurator im Handwerk
- Wirtschaftsinformatiker (HWK)
Ansprechpartner
Sie haben Fragen zum Ablauf, zu den Förderbedingungen und zu den Abschlüssen? Vereinbaren Sie gleich heute telefonisch oder per Mail einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch im Bildungszentrum in Ihrer Nähe. Wir sind gerne für Sie da!
München
Freising
Weiterbildungsberatung Außenstelle Freising
Telefon 08161 85549
Fax 08161 85745
München
Leiter Bildungszentrum München
Telefon 089 450981-651
Fax 089 450981-735
Akademie für Gestaltung
Mühldorf
Weiterbildungsberatung Firmenschulungen / Sondermaßnahmen
Telefon 08631 3873-16
Fax 08631 3873-50
Altötting
Weiterbildungsberatung Firmenschulungen / Sondermaßnahmen
Telefon 08631 3873-16
Fax 08631 3873-50
Rosenheim
Leiter Bildungszentrum
Telefon 08031 2187-10
Fax 08031 33913
Stv. Leiterin Bildungszentrum
Telefon 08031 2187-10
Fax 08031 33913
Weilheim
Stv. Leiter Bildungszentrum Weilheim
Telefon 0881 9333-47
Fax 0881 9333-847
Ingolstadt
Meisterkurse, Technische Kurse
Telefon 0841 9652-122
Fax 0841 9652-121
Traunstein
Leiter Bildungszentrum
Telefon 0861 98977-17
Fax 0861 98977-22