Aufstiegs-BAföG
Sie wollen beruflich aufsteigen? Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz "Aufstiegs-BAföG" unterstützt Sie hierbei finanziell. Die Förderung umfasst sowohl einen Beitrag zur Kursgebühr als auch einen Unterhaltsbeitrag während der Kursdauer.
Auf einen Blick
Zielgruppe*
- Alle, die sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung in Voll- oder Teilzeit vorbereiten.
Voraussetzungen*
- Erfolgreich abgeschlossene Gesellenprüfung
Wie hoch ist der Zuschuss
- Der Zuschuss wird individuell berechnet
Beantragung
Fördergeber
*Die genauen Förderrichtlinien entnehmen Sie bitte der Webseite des Fördergebers
Was ist das Aufstiegs-BAföG (ehemals "Meister-BAföG")?
Sie haben Ihre Gesellenprüfung erfolgreich abgeschlossen und planen nun die nächste Etappe, z.B. den Meister, Gestalter im Handwerk, oder Betriebswirt (HwO)? Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) gibt es einen gesetzlich verankerten Rechtsanspruch auf staatliche Unterstützung.
Mit dem Aufstiegs-BAföG haben Sie auch Anspruch auf Abschluss eines Darlehensvertrags mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Wer erhält das Aufstiegs-BAföG?
Wenn Sie an einer Maßnahme zur beruflichen Aufstiegsfortbildung (oberhalb des Niveaus einer Gesellen-, Facharbeiter-, Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses) teilnehmen, können Sie einen Zuschuss zu den Lebenshaltungskosten erhalten. Das heißt, Sie absolvieren in Voll- oder Teilzeit eine Weiterbildung oder sogar die Meisterfortbildung, so erhalten Sie ein Darlehen oder sogar einen Zuschuss, um den möglichen Verdienstausfall zeitweilig auszugleichen oder um die Lehrgangs- und Prüfungskosten zumindest teilweise abzudecken.
Muss ich einen Antrag stellen?
Ja. Sie können diesen auf der Webseite des aufstiegs-bafoeg.de über den Online-Antrag einreichen Desweiteren finden Sie dort alle weiteren Informationen zu Förderungsumfang, Voraussetzungen und Ansprechpartnern.
Wann erhalte ich das Aufstiegs-BAföG?
Die Anträge auf Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung wird von der zuständigen Behörde geprüft. Sobald die Überprüfung Ihrer Unterlagen erfolgreich abgeschlossen ist, erhalten Sie die Förderung direkt auf Ihr angegebenes Konto überwiesen.
Was muss ich noch beachten?
Bezüglich des Formblattes Z (Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen), welches zur Beantragung des Aufstiegs-BAföGs benötigt wird, stehen Ihnen gerne unsere Kollegen zur Verfügung.
Zur Bestätigung des Formblattes B wenden Sie sich bitte an Ihre Bildungsstätte.
Unsere geförderten Kurse
Meisterkurse
Meistervorbereitungskurs Friseure Teile I + II
Meistervorbereitungskurse Teile III und IV für alle Gewerke (kaufmännisch)
Meistervorbereitungskurs zum Installateur und Heizungsbauermeister Teile I und II
Meistervorbereitungskurs zum Metallbauermeister Teile I und II
Meistervorbereitungskurs zum Schreinermeister Teile I und II
Meistervorbereitungskurs Teil III für alle Gewerke
Meistervorbereitungskurs Maurer und Stahlbetonbauer Teile I + II
Meistervorbereitungskurs Kraftfahrzeugtechnikermeister Teile I und II
Ausbildung der Ausbilder - AdA
Meistervorbereitungskurs zum Elektrotechnikermeister für Energie- und Gebäudetechnik Teile I und II
Weitere Kurse
Betriebswirt/in (HwO)
Geprüfte/r Kaufmännische/r Fachwirt/in (HwO) - Bachelor Professional für Kaufmännisches Management (HwO)
Bachelor Professional in Betriebsinformatik (HWK für München und Oberbayern)
Gestalter/in im Handwerk
Wirtschaftsinformatiker/in (HWK)
Geprüfte/r Berufsspezialist/in für Kraftfahrzeug-Servicetechnik
Ansprechpartner zum Aufstiegs-BAföG
Ansprechpartner für Meisterkurse
Sie haben Fragen zum Ablauf, zu den Förderbedingungen und zu den Kursen? Vereinbaren Sie gleich heute telefonisch oder per Mail einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch im Bildungszentrum in Ihrer Nähe. Wir sind gerne für Sie da!
Altötting
Weiterbildungsberatung Firmenschulungen / Sondermaßnahmen
Telefon 08631 3873-16
Fax 08631 3873-50
Akademie für Gestaltung
Mühldorf
Weiterbildungsberatung Firmenschulungen / Sondermaßnahmen
Telefon 08631 3873-16
Fax 08631 3873-50
München
Leiter Bildungszentrum München
Telefon 089 450981-651
Fax 089 450981-735
Rosenheim
Leiter Bildungszentrum
Telefon 08031 2187-10
Fax 08031 33913
Stv. Leiterin Bildungszentrum
Telefon 08031 2187-10
Fax 08031 33913