Der erfolgreiche Abschluss unseres Lehrgangs Gebäudeenergieberater/in (HWK) gemäß GEG§ 88 Absatz 2 Nummer 2 berechtigt zur Eintragung in die DENA-Liste als Energieeffizient-Experte.
Außerdem erfüllt er die Kriterien für die derzeit aktuellen Förderprogramme bei der BAFA sowie der KfW. Der Lehrgang ist inhaltlich auf das GEG 2020/Anhang 11 abgestimmt, und berechtigt bei erfolgreichem Abschluss zur Ausstellung von Energieausweisen.
Inhalt:
- Allgemeine Grundlagen zu:
Gebäudeenergiegesetz GEG 2020, Bauphysik, Baustoffe, Energieträger, Klimaschutz, Fördermittelrecherche und Beratungskompetenzen.
- Bestandsaufnahme und Dokumentation des Gebäudes, der Baukonstruktion und der technischen Anlagen unter Berücksichtigung der geltenden Regelwerke.
- Beurteilung der Gebäudehülle über Bewertung und Dokumentation des Einflusses der geometrischen und energetischen Kennwerte der Gebäudehülle einschließlich aller Einbauteile und Wärmebrücken, der Luftdichtheit und Erkennen von Leckagen sowie Durchführung der erforderlichen Berechnungen nach DIN V 18599 oder DIN V 4108-6 zur Gesamtbilanzierung des Gebäudes.
- Beurteilung von Komponenten einer Heizungsanlage zur Warmwasserbereitung und Wärmeerzeugung und deren Speicherung, Verteilung und Abgabe sowie Bewertung unterschiedlicher Arten von Lüftungsanlagen und deren Konstruktionsmerkmalen. Vermittlung von Kenntnissen über die Interaktion von Gebäudehülle und Anlagentechnik sowie dazugehörige Brand- und Schallschutzanforderungen und Durchführung der Berechnungen genannter Anlagen nach DIN V 18599 oder DIN V 4701-10.
- Kenntnisse zur Erbringung der Nachweise über energetische Anforderungen an Wohngebäude und das Bauordnungsrecht, insbesondere des Mindestwärmeschutzes, die Durchführung der Nachweise und Berechnungen des Jahres-Primärenergiebedarfs, die Ermittlung des Energieverbrauchs und seine rechnerische Bewertung einschließlich der Witterungsbereinigung und über die Ausstellung eines Energieausweises.
- Grundlagen der Beurteilung von Modernisierungsempfehlungen einschließlich ihrer technischen Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit.
Vermittlung von Amortisations- und Wirtschaftlichkeitsberechnung, Erstellung erfahrungsgemäß wirtschaftlich rentabler, im Allgemeinen verwirklichungsfähiger Modernisierungsempfehlungen für kosteneffiziente Verbesserungen der energetischen Eigenschaften unter Berücksichtigung der aktuellen Förderprogramme.
Zugangsvoraussetzung:
Meisterprüfung in einem Bau-, Ausbau- oder anlagentechnischen Gewerbe oder im
Kaminkehrer-Handwerk sowie Techniker, Ingenieure, Architekten, Physiker.
(Sonderzulassung möglich)
Förderung:
Der Freistaat Bayern gewährt für die erfolgreich abgelegte Fortbildungsprüfung zum/zur Gebäudeenergieberater/in (HWK) den „Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung" in Höhe von 3.000 Euro.
Der Wohnort oder die Arbeitsstätte muss in Bayern liegen. Weitere Informationen finden Sie
unter www.hwk-muenchen.de/meisterbonus