Seit dem 1. August 2008 gilt die Chemikalien-Klimaschutzverordnung. Dies bedeutet für Kfz-Betriebe: Alle Personen, die Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen reparieren und warten, müssen eine Sachkundeschulung nach der neuen Verordnung (EG) Nr. 307/2008 besuchen. Der neue Sachkundenachweis muss für alle Kfz-Betriebe seit Juli 2010 vorliegen.
Das Praxis-Seminar kombiniert theoretisches Grundlagenwissen mit praktischem Anwenderwissen.
Nach erfolgreichem Kursbesuch erhalten Sie ein Zertifikat der TAK (Akademie Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe) zum "Nachweis der Sachkunde beim Umgang mit Kältemitteln in Kraftfahrzeugen".
Ihr Nutzen
Durch diese Befähigung können Sie Ihr Aufgabengebiet in Ihrem Betrieb erweitern und als verantwortliche Person für Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen agieren.
Inhalt
- Umweltauswirkungen
- Europäische und nationale Gesetzgebung
- Verordnung (EG) Nr. 2037/200, 842/2006, 307/2008 + 2006/40/EG
- Chemikalien Klimaschutzverordnung
- Abfallrechtliche Vorschriften
- Gesetzliche Grundlagen
- Physikalische Grundlagen
- Aufbau und Funktion der Kraftfahrzeug-Klimaanlage
- Reparatur und Wartungsarbeiten an der Kraftfahrzeug-Klimaanlage
- Praktischer Umgang mit Kältemittelrecyclingstationen