Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen - Sachkundeschulung nach Verordnung (EG) Nr. 307/2008

ausreichend freie Plätze

Details

Gebühren

Kurs: 350,00 €

Unterricht

28.06.2025

Samstag, 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

Vollzeit

Lehrgangsdauer 10 Std.

Lehrgangsort

Kerschensteinerstraße 3

82362 Weilheim

Kfz-Werkstatt 1

Kontakt

Vivien Behner

Telefon 0881 9333-14

vivien.behner--at--hwk-muenchen.de

Fragen zum Kurs

Angebotsnummer 4204307-0

Seit dem 1. August 2008 gilt die Chemikalien-Klimaschutzverordnung. Dies bedeutet für Kfz-Betriebe: Alle Personen, die Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen reparieren und warten, müssen eine Sachkundeschulung nach der neuen Verordnung (EG) Nr. 307/2008 besuchen. Der neue Sachkundenachweis muss für alle Kfz-Betriebe seit Juli 2010 vorliegen.
Das Praxis-Seminar kombiniert theoretisches Grundlagenwissen mit praktischem Anwenderwissen.

Nach erfolgreichem Kursbesuch erhalten Sie ein Zertifikat der TAK (Akademie Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe) zum "Nachweis der Sachkunde beim Umgang mit Kältemitteln in Kraftfahrzeugen".

Ihr Nutzen
Durch diese Befähigung können Sie Ihr Aufgabengebiet in Ihrem Betrieb erweitern und als verantwortliche Person für Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen agieren.

Inhalt
-  Umweltauswirkungen
-  Europäische und nationale Gesetzgebung
-  Verordnung (EG) Nr. 2037/200, 842/2006, 307/2008 + 2006/40/EG
-  Chemikalien Klimaschutzverordnung
-  Abfallrechtliche Vorschriften
-  Gesetzliche Grundlagen
-  Physikalische Grundlagen
-  Aufbau und Funktion der Kraftfahrzeug-Klimaanlage
-  Reparatur und Wartungsarbeiten an der Kraftfahrzeug-Klimaanlage
-  Praktischer Umgang mit Kältemittelrecyclingstationen

Zielgruppe

Kfz-Meister und Gesellen, die mit Kältemitteln umgehen und Reparaturen an Klimaanlagen durchführen.

Voraussetzungen

Abgeschlossene Berufsausbildung zum Kraftfahrzeugmechaniker/-mechatroniker

Zertifizierung