Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung ist zwingend ab dem 25.05.2018 in deutschen Unternehmen anzuwenden. Zum gleichen Zeitpunkt tritt das BDSG-neu in Kraft, wodurch das deutsche Recht an die Vorgaben der DS-GVO angepasst wird.
Ihr Nutzen
In diesem Fachseminar werden u.a. folgende Fragen geklärt:
- Was bedeutet die Reform für den Datenschutz im Unternehmen?
- Welche Rolle nimmt zukünftig der betriebliche Datenschutzbeauftragte ein?
Am ersten Seminartag werden die Grundlagen geklärt. Am zweiten Tag geht es vertiefend um die praktische Umsetzung im Betrieb. Sie erhalten umfangreiche Handlungsempfehlungen und Mustervorlagen, um sich optimal auf die neue Rechtslage vorzubereiten. Sie können so direkt im Workshop beginnen, Ihr Datenschutzmanagement aufzubauen.
Kursinhalt
- Neuerungen in EU DSGVO und BDSG-neu
- Welche Umsetzungen stehen im Unternehmen an?
- Datenschutzbeauftragter - was sind die Pflichten, Zeitaufwand, Schulungsaufwand?
- Verfahrensverzeichnis
- Personaldatenschutz
- Auftragsdatenverarbeitung
- Datenschutz im Marketing/Vertrieb/KD (Einverständniserklärungen)
- Aktenvernichtung
- TOM's - neue Anforderungen (technisch-organisatorische Maßnahmen)
- IT-Sicherheit
- Datenschutzerklärung Website
- Erfüllung Rechenschaftspflicht
- Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit (PDCA) - Datenschutzmanagement