
Meisterbonus erhöht - Anerkennung für LeistungBar auf die Hand: 3000 € Meisterbonus bei erfolgreichem Abschluss
Eine erfreuliche Nachricht für unsere Teilnehmer: Bei erfolgreich abgelegter Meisterprüfung oder bestimmter Fortbildungsprüfungen erhalten die Absolventen rückwirkend zum 1. Januar 2024 den "Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung" in Höhe von 3.000 €.
Was ist der Meisterbonus?
Der Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung soll die Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung unterstreichen und macht den Weg der beruflichen Bildung noch attraktiver. Der Meisterbonus schafft somit einen weiteren Anreiz, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken. Der Bonus beträgt aktuell 3.000 Euro.
Wer erhält den Meisterbonus?
Der Meisterbonus wird für Meisterprüfungen und bestimmte Fortbildungsprüfungen vergeben. Für welche Fortbildungsprüfungen Sie 3.000 € Meisterbonus erhalten, erfahren Sie in Ihrem Bildungszentrum.
Die Prüfung muss vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern abgelegt und von dieser das Zeugnis ausgestellt worden sein. Sofern Sie zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung oder zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses Ihren Hauptwohnsitz und/oder Ihren Beschäftigungsort innerhalb Bayerns hatten, erhalten Sie den Bonus durch die Handwerkskammer für München und Oberbayern ausbezahlt.
Bei fachlich unterschiedlichen Abschlüssen kann der Bonus auch mehrfach (je bestandener Prüfung) gewährt werden. Bei gleichzeitiger Teilnahme am schulischen und beruflichen Prüfungsverfahren (z. B. Fachschule/Kammerprüfung) wird der Bonus lediglich einmal für die zeitlich erste Prüfung gewährt.
Muss ich einen Antrag stellen?
Nein. Die Begünstigten werden von der Handwerkskammer für München und Oberbayern automatisch ermittelt und festgestellt. Sie erhalten an zwei Stichtagen im Jahr (Anfang April bzw. Anfang Oktober) ein Datenblatt zur Vorbereitung der Auszahlung, das Sie bitte ausgefüllt zurücksenden.
Wann erhalte ich die Auszahlung?
Die Auszahlung des Meisterbonus an den berechtigten Personenkreis erfolgt zu zwei Terminen im Jahr (ca. Juni/Juli bzw. ca. November/Dezember). Die Handwerkskammer für München und Oberbayern wird Sie darüber schriftlich benachrichtigen.
Was muss ich noch beachten?
Zur steuerrechtlichen Behandlung der Förderung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder das für Sie zuständige Finanzamt.
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Unter stmwi.bayern.de sind umfassende Informationen zum Meisterbonus eingestellt.
Ansprechpartner
Sie haben Fragen zum Ablauf, zu den Förderbedingungen und zu den Abschlüssen? Vereinbaren Sie gleich heute telefonisch oder per Mail einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch im Bildungszentrum in Ihrer Nähe. Wir sind gerne für Sie da!
München
Freising
Weiterbildungsberatung Außenstelle Freising
Telefon 08161 85549
Fax 08161 85745
München
Leiter Bildungszentrum München
Telefon 089 450981-651
Fax 089 450981-735
Akademie für Gestaltung
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Weiterbildungsberatung Firmenschulungen / Sondermaßnahmen
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Fax 08031 33913
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Stv. Leiter Bildungszentrum Weilheim
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Fax 0881 9333-847
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Telefon 0861 98977-17
Fax 0861 98977-22