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Elektroarbeiten von Nicht-ElektrikernElektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten

Das Lehrgangskonzept für die Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten beinhaltet eine verbindliche Nachschulung. Die Nachschulung mit Wiederholungsprüfung ist in der Regel 3 Jahre nach der Erstprüfung oder nach einer bereits abgelegten Wiederholungsprüfung abzulegen.

Die Fortbildung zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten umfasst die Qualifizierung nach BGG 944 und die Unfallverhütungsvorschriften DGUV Vorschrift 3 (alt BGV A3). Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen auch Elektroarbeiten von Nicht-Elektrikern ausgeführt werden. Hierfür ist eine Schulung zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" notwendig. Die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten müssen in einer Prüfung nachgewiesen werden. Nach erfolgreicher Prüfung wird ein entsprechendes Zertifikat ausgestellt.



Kursinhalt

  • Grundlagen der Elektrotechnik
  • Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stromes auf den Menschen, Tiere und Gegenstände
  • Schutzmaßnahmen gegen direktes und indirektes Berühren des Zusatzschutzes
  • Prüfen der Schutzmaßnahmen mit geeigneten Prüfgeräten
  • Maßnahmen der Unfallverhütung bei Arbeiten an elektrischen Betriebsmitteln nach DGUV Vorschrift 3 (alt BGV A3)
  • Erste Hilfe bei elektrischen Unfällen
  • Fach- und Führungsverantwortung
  • Betriebsspezifische, elektrotechnische Anforderungen


Zielgruppe

Monteure und Facharbeiter



Voraussetzungen

Abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung mit Berufserfahrung im Bereich SHK, Metall, Schreiner oder Raumausstatter. Weitere Gewerke auf Anfrage.



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