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Begabtenförderung

Junge Gesellen, die ihre Prüfung besser als "gut" (mindestens 87 Punkte) abgeschlossen haben, können sich um ein Stipendium für berufliche Weiterqualifizierung bewerben

Auf einen Blick

Zielgruppe*

  • talentierte und motivierte Fachkräfte

Voraussetzungen*

  • erfolgreich abgeschlossene Ausbildung (mindestens 87 Punkte)
  • unter 25 Jahren

Wie hoch ist der Zuschuss

  • 8.700 Euro (ab 01.01.2025 Erhöhung auf 9.135 Euro)

Beantragung

  • über die Handwerkskammer


*Die genauen Förderrichtlinien entnehmen Sie bitte der Webseite des Fördergebers



Was ist die Begabtenförderung?

Das Stipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) wurde damit beauftragt, das Programm zu koordinieren. 



Förderfähig sind anspruchsvolle Weiterbildungen in Vollzeit oder berufsbegleitend:

  • Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen
  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister, Techniker, Betriebswirt, Gestalter oder Fachwirt
  • Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement
  • berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen

Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt. Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse erhalten für:

  • Maßnahmekosten
  • Fahrtkosten
  • Aufenthaltskosten
  • Notwendige Arbeitsmittel
  • Prüfungskosten
 

Weitere Info

 Förderseite

Weiterbildungsstipendium-Logo

BMBF Logo





Wer erhält die Begabtenförderung?

  • Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO).
  • Bei der Aufnahme in das Programm dürfen Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In begründeten Ausnahmefällen (z.B. Elternzeit, Wehr- oder Ersatzdienst) kann die Aufnahme noch bis zu drei Jahre später erfolgen.

Sie haben drei Möglichkeiten, Ihre Qualifizierung für das Weiterbildungsstipendium nachzuweisen: 

  • Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als "gut" (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden,
  • Sie haben bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen der ersten drei Plätze erreicht (z. B. Landessieg bei der Deutschen Meisterschaft im Handwerk),
  • Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.

Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet sein. Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen können nicht aufgenommen werden.

 

Weitere Infos

 Richtlinien 



 

Nicht vergessen

Es gibt einen IT-Bonus von 250 Euro zur Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr in Verbindung mit einer Maßnahme.





Wie kann ich mich bewerben?

Wenn Sie Ihre Ausbildung im oberbayerischen Handwerk absolviert haben, Ihr Lehrvertrag also bei der Handwerkskammer für München und Oberbayern eingetragen war, richten Sie Ihre Bewerbung bitte an uns.

Die Bewerbung funktioniert so:

  1. Prüfen Sie anhand der Informationen auf dieser Internetseite, ob Sie die Voraussetzungen für eine Bewerbung erfüllen.
  2. Falls ja, senden Sie uns bitte eine formlose E-Mail an folgende Adresse: begabtenfoerderung@hwk-muenchen.de mit folgenden Angaben:
  • Name und Vorname
  • E-Mail-Adresse
  • Geschlecht
  • Geburtsdatum
  • vollständige Adresse
  • Telefonnummer für Rückfragen
  • Ausbildungsberuf
  • Prüfungsergebnis (bitte Gesellen- oder Abschlussprüfungszeugnis beifügen)
  • erste geplante Weiterbildung mit voraussichtlichem Beginn und Ende




So geht es weiter

Nach Prüfung Ihrer Angaben erhalten Sie per Mail einen Link zu unserem Online-Portal. Kontrollieren Sie daher bitte regelmäßig Ihren Spam-Ordner. Nach Erhalt des Links müssen Sie Ihre Daten für die Bewerbung vervollständigen.



Durch die Vervollständigung Ihrer Daten haben Sie Ihr Bewerbungsformular (auch „Antrag auf Aufnahme“ oder „Stammdatenblatt“) als pdf-Dokument generiert. Drucken Sie das Dokument aus, versehen Sie es mit dem aktuellen Datum und Ihrer Unterschrift und senden Sie es mit den auf dem Formular genannten Anlagen per Post an uns an folgende Adresse:

Handwerkskammer für München und Oberbayern
Begabtenförderung
Max-Joseph-Straße 4
80333 München



Bewerbungsfrist beachten

Bitte beachten Sie, dass uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen (Angabe aller geforderter Daten im Online-Portal sowie vollständige per Post geforderte Unterlagen) vorliegen spätestens zum

  • 15. November des Vorjahres für den Aufnahmetermin 1. Januar oder
  • 15. Mai für den Aufnahmetermin 1. Juli.

Falls Ihre erste Weiterbildung schon vor dem Aufnahmetermin beginnt, müssen Sie sich zwingend vor Beginn dieser Weiterbildung für das Stipendium bewerben!



Auswahlverfahren

Die Auswahl der Stipendiaten erfolgt in einem speziellen Verfahren, um eine berufsstrukturelle Ausgewogenheit zu gewährleisten. Zusätzlich spielen auch Kriterien wie z.B. die schulische Vorbildung der Bewerber eine Rolle.

Bewerber, die bei einem beruflichen Leistungswettbewerb auf Landes- oder Bundesebene (z.B. Deutsche Meisterschaft im Handwerk) einen der ersten drei Plätze belegt haben, können unabhängig von der erreichten Gesamtpunktzahl im Gesellen- bzw. Abschlusszeugnis berücksichtigt werden. Gleiches gilt für Bewerbungen auf der Grundlage eines begründeten Vorschlags von Arbeitgeber oder Berufsschule.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme in das Förderprogramm.

Alle Bewerber erhalten in der Regel jeweils bis Ende Mai bzw. Ende November eine E-Mail mit einer Zusage oder Absage. Sollten Sie nicht ausgewählt werden, können Sie sich wieder bewerben, sofern bzw. solange Sie die Aufnahmevoraussetzungen noch erfüllen!





Bitte nutzen Sie das Online-Portal nicht von einem mobilen Endgerät aus!





Wann erhalte ich die Auszahlung?

Das Weiterbildungsstipendium läuft über drei Kalenderjahre. Es beginnt mit dem Tag der Aufnahme und endet regelmäßig am 31. Dezember des übernächsten Jahres.

Als Stipendiat können Sie innerhalb Ihres Förderzeitraums Zuschüsse von insgesamt 8.700 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen beantragen. Sie tragen einen Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme, der jedoch Ihren Gesamtförderbetrag von 8.700 Euro nicht schmälert.

Die Mittel für das Stipendium stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereit.





Weitere Informationen zum Förderprogramm

Alle Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung - Gemeinnützige Gesellschaft mbH (SBB).



 

Fortbildungskosten können Sie in Ihrer Steuererklärung als Werbungskosten geltend machen.



Ansprechpartnerinnen

Sie haben Fragen zum Ablauf, zu den Förderbedingungen und zu den Kursen? Vereinbaren Sie gleich heute telefonisch oder per Mail einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch. Wir sind gerne für Sie da!