Das Lehrgangskonzept für die "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" beinhaltet eine verbindliche Nachschulung.
Die eintätige Nachschulung ist in der Regel 3 Jahre nach der Erstprüfung oder nach einer bereits abgelegten Nachschulung durchzuführen, um die Qualifikation zur "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" aufrechtzuerhalten.
Kursinhalt
- Auffrischung der Grundkenntnisse
- Änderung der VDE-Vorschriften
- Messübungen
Zielgruppe
Personen, die die "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" abgeschlossen haben, und eine Nachschulung benötigen.
Voraussetzungen
Abgeschlossener Grundkurs "Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten"
Abschluss
Zertifikat